Warum ist die Entwicklung von Schutzkonzepten für die Pflegekinderhilfe aktuell bedeutsam?
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Bestandteil innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe. Das Thema erhält gegenwärtig zusätzliche Aufmerksamkeit aufgrund der Gesetzesnovellierung des SGB VIII im Juni 2021. Das sogenannte Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) enthält seitdem den neuen Paragrafen 37b zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege.
Im Gesetzestext wird explizit gefordert, dass die zuständigen Jugendämter während der Dauer eines Pflegeverhältnisses ein Konzept zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen sowie zu deren Schutz vor Gewalt vorhalten und anwenden. Ein solches Schutzkonzept muss
- zunächst unter Berücksichtigung der regionalen Spezifika (Stichwort: Pflegekinderhilfeinfrastruktur) entwickelt werden und
- anschließend sowohl auf institutioneller Ebene verankert als auch im Rahmen der jeweiligen Einzelfälle unter Beteiligung des Kindes oder Jugendlichen und den Pflegeeltern angepasst und angewandt werden.
Wozu dient die wissenschaftliche Begleitung bei der Entwicklung eines Schutzkonzepts?
Im Hinblick auf die Komplexität der zu berücksichtigenden Themenschwerpunkte und Wissensbestände bieten wir im Rahmen unserer wissenschaftlichen Begleitung bei der Entwicklung eines Schutzkonzepts eine systematische Planung, begleitete Erarbeitung, Veröffentlichung und Qualitätssicherung an.
Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeiten in Praxisforschung und Praxisentwicklung verfügen wir über die erforderliche Expertise
- rund um aktuelle Herausforderungen und Fachdebatten innerhalb der Pflegekinderhilfe und den Hilfen zur Erziehung insgesamt,
- bei der Entwicklung, Anwendung und Auswertung von geeigneten Erhebungsinstrumentarien und Beteiligungsformaten,
- bei der Moderation eines Forschungs-Praxis-Transfers inklusive der Absicherung von daraus entstehenden Impulsen und
- über Erfahrungen bei der Entwicklung und Verschriftlichung von Fachkonzepten und Arbeitshilfen.
Auch wenn es grundsätzlich möglich ist, ein Schutzkonzept ohne wissenschaftliche Begleitung zu entwickeln, wollen wir darauf hinweisen, wie bedeutsam es aus unserer Erfahrung ist,
- einen externen Blickwinkel einzubinden, um blinde Flecken zu beleuchten,
- eine verbindliche Moderation und personifizierte Gesamtverantwortung für den Projektverlauf einzusetzen, die unabhängig ist vom alltäglichen Handlungsdruck und der Zuständigkeit für die Bearbeitung von Einzelfällen sowie
- durch den zusätzlichen – auf die Projektlaufzeit begrenzten – Einsatz von externen Fachpersonen einer Überlastung und Frustrationen innerhalb des internen Fachpersonals vorzubeugen.
Wie sieht die wissenschaftliche Begleitung konkret aus?
Um ein seriöses und attraktives Angebot vorlegen zu können, das möglichst gut zu den unterschiedlichen Anliegen von Jugendämtern und freien Trägern passt, haben wir ein mehrstufiges Konzept entwickelt, das je nach Bedarf in unterschiedlich umfangreichen Paketen ausgewählt werden kann. Aufgrund der bestehenden gesetzlichen Vorgaben für die Entwicklung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe bis 2028 werden wir die wissenschaftliche Begleitung nutzen, um gemeinsam ein Schutzkonzept zu entwickeln, das die Anforderungen einer inklusiven Pflegekinderhilfe berücksichtigt.